Richtlinie EU 2019/904
ÜBER DIE ZUKUNFT
BESTIMMTER EINWEGKUNSTSTOFFPRODUKTE

Richtlinie EU- Welche Zukunft haben die Einwegartikel?

Was sagt die Richtlinie (UE) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05. Juni 2019 (Europaparlament und Europarat,2019) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt und was wird es für Polo Plast bedeuten?

Das Europäische Parlament hat beschlossen, eine Richtlinie zu erlassen, um das Problem der riesigen Menge von Plastik, die an den Stränden oder in der natürlichen Umwelt gefunden wurde, zu lösen, durch die Regulierung von der ermittelten Ursache der Plastikverschmutzung, das heißt das Inverkehrbringen von bestimmten Gegenständen.

Zuerst muss man sagen, dass der Kunststoff eine Ressource ist. Wir müssen aber unser Verhalten als Endverbraucher verbessern. Die getrennte Sammlung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine moralische Aufgabe. Jeder Bürger soll sich verpflichten, zu einer ordnungsgemäßen Abfallbehandlung beizutragen, weil Plastik, wenn ordnungsgemäß entsorgt, endlos recycelt und wiederverwandt werden kann.

Die erste Aktion von Polo Plast für die Umwelt, die vor zirka zehn Jahren begann und noch laufend ist, war die Entscheidung, biologisch abbaubare Artikel zu produzieren. Durch den Zusatz des „ECM BIO“ Additivs zu dem Kunststoff, gewinnen wir Artikel, die eine kürzere Zeit für ihren Abbau benötigen.

Seit 2015 produziert Polo Plast auch kompostierbare Artikel, die nicht aus Plastik hergestellt sind, sondern aus einem natürlichen Polymer, PLA (Polylactide). Diese Artikel werden nach ihrer Verwendung, als Bioabfall entsorgt und in bestimmte Industrieanlagen in Kompost gewandelt. (bitte informieren Sie sich vorher diesbezüglich in Ihrer Wohngemeinde).

In einigen Ländern der Europäischen Union werden PLA-Artikel derzeit als Kunststoff gilt, da eine zusätzliche Verarbeitung erforderlich ist, damit sie in jeder Hinsicht als organische Abfälle gelten können. In anderen Ländern (z. B. Italien) gelten sie anders und unterliegen daher nicht denselben Beschränkungen wie Kunststoff.

Kennzeichnung

Ab Juli 2021 schreibt die EU-Richtlinie über die Verwendung von Einweg-Artikeln aus Kunststoff eine Standard-Kennzeichnung ("Kunststoff im Produkt") für eine Reihe von Verpackungsartikeln vor, darunter auch Pappbecher für Getränke, die teilweise aus Kunststoff bestehen. Diese gut lesbare und unauslöschliche Kennzeichnung ist unabhängig von der Menge des im Produkt enthaltenen Kunststoffs vorgeschrieben.

  • Pappbecher, die nach dem 3. Juli 2021 in den Ländern der Europäischen Union verkauft werden, müssen diese Kennzeichnung tragen.
  • Bis zum 4. Juli 2022 kann die Kennzeichnung auf den Produkten als Aufkleber angebracht werden.
  • Die Kennzeichnung muss die Sprache des Landes enthalten, in dem das Produkt verwendet wird.
  • Die Kennzeichnung ist auf allen Papierbechern vorgeschrieben, die PE oder PLA enthalten.

Die Richtlinie gilt auch für Trinkbecher aus Kunststoff, die mit einer speziellen Kennzeichnung versehen werden müssen, die im Tampondruck aufgebracht wird.

Welche Einschränkungen bringt die europäische Richtlinie mit sich?

Artikel 5 der Richtlinie, in dem es um die Beschränkungen des Inverkehrbringens geht, besagt, dass bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind und aufgrund ihres Volumens und ihrer Größe leicht in die Umwelt gelangen (z. B. Strohhalmverpackungen), nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen – laden Sie hier die genaue Liste herunter.

Dazu werden auch alle Artikel, die aus Oxo-abbaubarer Kunststoff hergestellt sind, verboten. (Polo Plast produziert solchen Produkten nicht).

Das hauptsächliche Ziel der Richtlinie ist die Beschränkung des Inverkehrbringens von Gegenständen, die eine kurze Lebenszeit haben und nur für eine Verwendung geplant sind.

Ein Kunststoffprodukt ist nicht unbedingt immer als Einwegprodukt hergestellt, es kann also auch wiederverwendet werden. Die Lebenszeit eines Kunststoff Gegenstandes kann sehr länger sein! Zahlreichen Artikel von Polo Plast sind wiederverwendbar, das heißt, projektiert, kreiert und hergestellt, damit man diese spülen und wiederbenutzen kann. Das ist natürlich auch eine Art von Wiederverwendung!

Wann wird die europäische Richtlinie in Kraft treten?

Die Frist für die Mitgliedstaaten, die in der Richtlinie enthaltenen Vorschrifte einzuhalten, wurde auf den 3. Juli 2021 festgelegt. Viele Länder (darunter Italien, das die Entscheidung auf Oktober verschoben hat) haben die Verbote im Zusammenhang mit der Richtlinie jedoch noch nicht in Kraft gesetzt, so dass eine offizielle Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden kann.