Ab dem 1. Januar 2023 tritt die Gesetzesverordnung 116/20 über die Umweltkennzeichnung in Kraft.

Alle Verpackungen müssen in Übereinstimmung mit den geltenden technischen UNI-Normen entsprechend gekennzeichnet werden.

Die Umweltkennzeichnung gibt Hinweise auf die richtige Entsorgungsmethode für alle in auf den Markt gebracht Verpackungen, um deren Sammlung, Verwertung und Recycling zu erleichtern.

Neben der korrekten Entsorgung gibt die Kennzeichnung auch Auskunft über die Zusammensetzung der Verpackung selbst.

Obwohl sie nur in Italien vorgeschrieben ist, halten wir sie für einen grundlegenden Schritt für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Verwendung von Verpackungen in jedem Land.

Das nachstehende Diagramm soll Ihnen helfen, die Umweltkennzeichnung unserer Produkte zu verstehen.

Wie werden die Produkte richtig entsorgt?

Die Kennzeichnung befindet sich im Allgemeinen auf dem Verpackungsetikett des Produkts. Die Verordnung schreibt keine bestimmte Gestaltung vor. Sie besteht aus verpflichtend und empfohlenen Elementen.

Die 3 Schlüsselelemente der Umweltkennzeichnung

ART DER

VERPACKUNG

Zum Beispiel:
Flasche, Becher, Flakon, Etikett, Verpackung, usw.

KENNZEICHNUNG

WERKSTOFF

Alphanumerischer Code aus der Entscheidung 97/129/EG, der durch die Normen UNI EN ISO 1043-1:2002 oder CEN/CR 14311:2002 ergänzt werden kann

IHINWEIS AUF DIE

ART DER SAMMLUNG

Ob differenziert oder undifferenziert und, im Falle einer getrennten Sammlung, Angabe des Referenzmaterials

Wenn kein Etikett auf der Verpackung vorhanden ist?

Wenn die Verpackung kein Etikett trägt, befinden sich die Informationen über die Entsorgung des Produkts auf dem Produkt selbst.

In diesem Fall ist die Kennzeichnung bereits auf dem Produkt aufgedruckt.

Unten sehen Sie zwei Beispiele für Umweltkennzeichnungen, die direkt auf PoloPaper-Produkte gedruckt sind.

Die Umweltkennzeichnung ändert sich je nachdem, ob das Papier recycelbar oder kompostierbar ist.